Die Europäische Marke
In der Präamdie Gründe für die Einführung der Gemeinschaftsmarke wie folgt angegeben: „Die harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft und eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung sind durch die Vollendung und durch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu fördern, der mit einem einzelstaatlichen Markt vergleichbare Bedingungen bietet. Um einen solchen Markt zu verwirklichen und seine Einheit zu stärken, müssen nicht nur die Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beseitigt und ein System des unverfälschten Wettbewerbs innerhalb des gemeinschaftlichen Marktes errichtet, sondern auch rechtliche Bedingungen geschaffen werden, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Tätigkeiten in den Bereichen der Herstellung und der Verteilung von Waren und des Dienstleistungsverkehrs an die Dimensionen eines gemeinsamen Marktes anzupassen. Eine der besonders geeigneten rechtlichen Möglichkeiten, über die die Unternehmen zu diesem Zweck verfügen müssten, ist die Verwendung von Marken, mit denen sie ihre Waren oder Dienstleistungen in der gesamten Gemeinschaft ohne Rücksicht auf Grenzen kennzeichnen können".Vor kurzem hat Dr. Wanger einen Kommentar zum Liechtensteinischen Markenschutzgesetz verfasst, welchen wir auch als pdf-Datei für Sie bereit stellen. Das Kapitel über die Europäische Marke stellen wir als pdf-Datei für Sie zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zur Gemeinschaftsmarke finden Sie auf der Homepage des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABIM. Hier befinden sich die relevanten Gesetzestexte ebenso wie Datenbanken für die Recherche von Europäischen Marken.





